Sterbehilfe: Verbot kommerzieller Anbieter

Das heute beschlossene Verbot kommerzieller Sterbehilfe ist ein richtiger Schritt, aber eine Lösung für die Frage nach einem selbstbestimmten Tod ist es nicht. Hinsichtlich unserer nationalen Vergangenheit ist ein vorsichtiges Vorgehen jedoch angemessen.

Das heute beschlossene Verbot kommerzieller Sterbehilfe ist ein richtiger Schritt, aber eine Lösung für die Frage nach einem selbstbestimmten Tod ist es nicht. Hinsichtlich unserer nationalen Vergangenheit ist ein vorsichtiges Vorgehen jedoch angemessen.

Im vergangenen Jahr ging das Thema Sterbehilfe durch Medien und Bevölkerung. Der SPIEGEL hatte dazu auch mehrfach Artikel und wenn ich nicht irre auch mindestens eine Titelgeschichte. Der Anlass dazu war das Vorhaben, die Sterbehilfe gesetzlich neu zu regeln und heute stehen wir nach monatelanger Diskussion und einer, wie es heißt, sehr emotionalen Debatte, beim Ergebnis.

Auffallend für unser durch Fraktionsdisziplin arbeitsfähig erhaltendes Parlament war die allgemeine Freigabe zur reinen Gewissensentscheidung und die damit verbundene Einbringung von gleich vier verschiedenen Vorschlägen, wie Änderungen an den bestehenden Regelungen vorzunehmen seien. Erwartbar das sich, wenn überhaupt, nur einer davon durchsetzen würde.

Auf SPON heißt es dazu:
„Drei alternative Gesetzentwürfe über eine Neuregelung der Sterbehilfe, die von einem Komplettverbot bis zur Liberalisierung reichten, fielen durch.“

Als Ergebnis kristallierte sich schließlich mit 360 Stimmen folgende Neuregelung heraus:
„Die Entscheidung bedeutet, dass von Vereinen organisierte Sterbehilfe in Zukunft eindeutig nicht erlaubt ist – ob nun kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder nicht. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone.“

Die Regelung ist erst einmal sehr zu begrüßen, da sie Geschäftemachern endlich und ausdrücklich die Pforten schließt, die hier mit dem Leid Sterbewilliger Kasse machen wollen. Der Tod ist intimes und abschließendes Ereignis für ein Individuum. Monetäre Interessen sollten daran so wenig geknüpft werden wie möglich.
Gleichsam sehe ich das Verbot von entsprechenden Vereinen gespalten. Diese würden sich, so die grundlegende Annahme, erst einmal aus Solidarität um die Sterbewünsche kümmern. Ihr Ziel ist Mitmenschlichkeit und nicht etwa Kommerz. Das spricht für eine grundsätzliche Gestattungsfähigkeit. Andererseits muss der Eindruck vermieden werden, durch die Liberalisierung auch gerade solcher Vereine es gäbe unwertes Leben, dass zwingend zu beenden sei. In den schrecklichsten Horror-Visionen scheinen da schon selbsterklärte Todesengel auf, die die nötige Sorgfalt vermissen lassen.

Gewünscht hätte man sich entsprechend eine klarere Regelung dazu, wie Sterbehilfe nun konkret ermöglicht werden soll. Ich halte es für angemessen, dass jemand der den wirklich tiefen Wunsch verspürt diese Welt zu verlassen, insbesondere aus Schmerz und Leid, dies für sich entscheiden kann, er braucht jedoch einerseits Beratung, Betreuung und eine Motivationsermittlung über einen langen Zeitraum und natürlich eine Begutachtung, die den Ernst des Anliegens prüft und andere fremdinduzierte Probleme des Betroffenen als Ursache ausschließen kann.
Der Staat muss dafür Institutionen schaffen, die mit gleicher Qualität und Sorgfalt und unter der Maßgabe von Transparenz und Kontrolle diesen Prozess ergründen und begleiten, um Missbrauch oder Kurzschlussreaktionen auszuschließen. Ich bin mir unsicher, ob private Vereine diese Leistung so erbringen können oder sollten.
Gleichsam müssen Mediziner, die das Leiden ihrer Patienten verringern sollen und wollen, ermöglicht werden, eines z.T. langjährigen Patienten am Ende des Verfahrens vertraulich den Tod geben zu können, ohne dafür standesrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Gleichsam sie sich dem auch aus Gewissengründen verweigern können müssen.

In dieser Hinsicht bleibt dieser reine Verbotskompromiss leider hinter der erwünschten Erwartung zurück es würde ein Verfahrensweg gewiesen, wie man den Menschen aktiv oder palliativ beim Sterben begleiten und helfen kann.

Was jetzt auch bei mir anklingt sind zu dem weitere – auch soziale, gesellschaftliche – Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, bevor wir von der aktiven Sterbehilfe als rechtmäßig sprechen können. Die Palliativ-Begleitung Sterbender muss qualitativ und quantitativ so ausgebaut sein, dass es zum faktischen Freitod einen alternativen Weg gibt, in dem unter bestmöglicher Linderung des Leids einem natürlichen Ende entgegen gegangen werden kann.

Gleichsam müssen sich die gesellschaftlichen Bedingungen so verändern, dass wirklich das Leid oder die Ergebenheit der entscheidende Entschluss eines Sterbewilligen ist und nicht etwa Gefühle der Vereinsamung, des zur-Last-fallens, der Nutzlosigkeit oder des Abgeschobenseins in ein Heim. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt worden sind, kann ausgeschlossen werden, dass Alte oder Todkranke durch die Legalisierung der Sterbehilfe sich in die Position gedrängt fühlen ihr nutzloses Leben zu beenden, um eben keine Last mehr zu sein oder nicht in einem Zustand verweilen zu müssen, der durch soziale Isolation geprägt ist. Das da eine bessere – auch institutionelle – Betreuung ein Schlüssel ist, ist klar. Auch hierbei vermisst man Absichten und Fahrpläne.

Warum das Thema auf diesem Blog? Nur weil der große Lebensthema des Nationalisten in der Politik die Nation und oder der Staat ist, macht er ja nicht nur dafür Politik. Die Grünen kümmern sich ja auch nicht ausschließlich um Umweltschutz, obwohl das ihr wichtigstes Thema ist. Andererseits hat die Sterbehilfe hinsichtlich unserer Geschichte für Nationalgesinnte eine besondere Bedeutung.
Die Nationalsozialisten mit ihrer menschenverachtenden Politik gingen soweit die Euthanasie an Behinderten und Kranken in ihrer darwinistischen Vorstellung als Aufbauarbeit am deutschen Volkskörper zu rechtfertigen. Neben der generellen Unmenschlichkeit gaben sie sich damit auch, einem aus meiner Sicht, absolut volksfeindlichem Verhalten hin, in dem sie statt die (vermeintlich) schwächsten Glieder ihres eigenen Volkes zu schützen, sie auszumerzen gedachten. Da mögen manche Leute heute noch sagen, die Juden seien ihnen egal, muss man allein schon mit der Euthanasie entgegnen (und dazu kommen noch die Tausenden nichtjüdischen Gefangenen in den KZs), das von euch verehrte Reime beging auch Verbrechen an ihrem, unserem Volk.

Entsprechend ist es gut, dass wir eine distanzierte und kritische Position zur Sterbehilfe haben. Sie hilft die Einführung des Rechts auf einen selbstbestimmten Tod in der Form kritisch zu beleuchten und zu begleiten, dass ausgeschlossen werden kann, dass hier ein Klima entstehen kann, in dem die Auslöschung von Leben ein Dienst an der Gesellschaft oder eben auch ein Geschäft sei.